Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Welche Fördermittel gibt es neben dem AVGS?

Du spielst mit dem Gedanken, Dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen – aber die Förderlandschaft erscheint Dir unübersichtlich? Du kennst vielleicht den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) als Möglichkeit, ein gefördertes Coaching zu erhalten. Doch wenn es um die eigentliche Finanzierung Deiner Gründung geht, stehst Du vor einer entscheidenden Frage: Welche Fördermittel gibt es eigentlich – und wie lassen sie sich sinnvoll kombinieren?

Die gute Nachricht: Es gibt deutlich mehr Fördermöglichkeiten, als viele Gründer zunächst vermuten. Vom Gründungszuschuss über das Einstiegsgeld bis hin zu zinsgünstigen KfW-Krediten und Landesprogrammen steht Dir eine breite Palette an Instrumenten zur Verfügung. Die weniger gute Nachricht: Die einzelnen Fördermittel haben unterschiedliche Voraussetzungen, richten sich an verschiedene Zielgruppen und greifen an unterschiedlichen Stellen des Gründungsprozesses. Ohne einen klaren Überblick verschenkst Du möglicherweise Chancen oder verpasst Fristen.

Dieser Artikel gibt Dir einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Fördermittel für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit – sachlich, praxisnah und mit dem Ziel, dass Du am Ende weißt, welche Förderungen für Deine Situation infrage kommen und wie Du sie strategisch einsetzen kannst.

Der AVGS als Startpunkt – aber nicht als Gründungsfinanzierung

Bevor wir in die finanziellen Fördermittel einsteigen, eine wichtige Einordnung: Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist keine Gründungsfinanzierung. Er finanziert Coaching und Beratung – etwa ein Gründungscoaching, das Dich auf die Selbstständigkeit vorbereitet, oder die Erstellung eines tragfähigen Businessplans. Die Maßnahme selbst kann bis zu 100 % förderfähig sein, muss aber bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden.

Das AVGS-geförderte Gründungscoaching ist deshalb so wertvoll, weil es die Grundlage für alles Weitere schafft: einen überzeugenden Businessplan, eine realistische Finanzplanung und die Vorbereitung auf die Beantragung weiterer Fördermittel.

Doch nun zu den Fördermitteln, die Deine Gründung selbst finanziell absichern.

Gründungszuschuss: Die zentrale Förderung für ALG-I-Empfänger

Der Gründungszuschuss nach §§ 93, 94 SGB III ist das wohl bekannteste Fördermittel für Gründer aus der Arbeitslosigkeit – und in vielen Fällen auch das attraktivste. Er richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich selbstständig machen möchten.

Voraussetzungen im Überblick

  • Du beziehst aktuell ALG I und hast bei Antragstellung noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
  • Deine Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt (mindestens 15 Wochenstunden).
  • Du legst einen überzeugenden Businessplan vor, der von einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK oder Steuerberater) als tragfähig bewertet wird.
  • Du weist die nötige fachliche Qualifikation für Dein Vorhaben nach.
  • Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Höhe und Dauer

Die Förderung gliedert sich in zwei Phasen:

Phase 1 – 6 Monate Du erhältst Dein bisheriges ALG I in voller Höhe plus eine monatliche Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge).
Phase 2 – 9 Monate Du erhältst weitere 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. Die ALG-I-Zahlung entfällt. Für Phase 2 ist ein gesonderter Antrag erforderlich, in dem Du Deine hauptberufliche Selbstständigkeit nachweist.

Die Gesamtförderung kann – je nach individueller ALG-I-Höhe – bis zu rund 20.000 Euro betragen. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung. Seit 2023 gilt der sogenannte Vermittlungsvorrang nicht mehr, was die Bewilligungschancen grundsätzlich verbessert hat. Ein überzeugender Businessplan mit positiver Tragfähigkeitsbescheinigung bleibt der wichtigste Erfolgsfaktor.

Einstiegsgeld: Die Gründungsförderung für Bürgergeld-Empfänger

Beziehst Du Bürgergeld (ehemals ALG II), kommt nicht der Gründungszuschuss, sondern das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II infrage. Dieses Fördermittel verfolgt ein ähnliches Ziel: Es soll Dir den Weg in die Selbstständigkeit finanziell erleichtern.

Voraussetzungen

  • Du beziehst aktuell Bürgergeld.
  • Du planst eine hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 15 Wochenstunden).
  • Dein Gründungsvorhaben ist wirtschaftlich tragfähig – ein Businessplan ist erforderlich.
  • Die Integrationsfachkraft im Jobcenter sieht gute Aussichten, dass Du durch die Selbstständigkeit dauerhaft nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sein wirst.
  • Der Antrag muss vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Höhe und Dauer

Die Höhe des Einstiegsgeldes wird individuell festgelegt und orientiert sich in der Regel an etwa 50 % Deines Regelbedarfs. Zuschläge sind möglich, etwa bei längerer Arbeitslosigkeit oder wenn Du Kinder hast. Das Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gezahlt und nicht auf Dein Bürgergeld angerechnet.

Tipp: Zusätzlich zum Einstiegsgeld kannst Du einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro für Sachgüter und notwendige Anschaffungen beantragen – ein Instrument, das viele Gründer gar nicht kennen.

Unterschied zum Gründungszuschuss

Auch das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Im Vergleich zum Gründungszuschuss fällt es in der Regel niedriger aus, kann aber über einen längeren Zeitraum gewährt werden. Während der Gründungszuschuss direkt über die Agentur für Arbeit läuft, ist beim Einstiegsgeld das Jobcenter zuständig.

KfW-Förderkredite: Investitionskapital für Deine Gründung

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sichern Deinen Lebensunterhalt in der Startphase ab. Doch wenn Du für Dein Vorhaben Investitionskapital benötigst – etwa für Ausstattung, Maschinen, Marketing oder ein Warenlager – kommen die Förderkredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ins Spiel.

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Das StartGeld ist das wichtigste KfW-Programm für kleinere Gründungsvorhaben und besonders relevant für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Seit Dezember 2025 gelten verbesserte Konditionen:

  • Kreditvolumen: bis zu 200.000 Euro (zuvor 125.000 Euro)
  • Betriebsmittel: bis zu 80.000 Euro (zuvor 50.000 Euro)
  • Zinsen: zinsgünstig mit festem Zinssatz über die gesamte Laufzeit
  • Laufzeiten: 2 bis 10 Jahre mit bis zu einem tilgungsfreien Anlaufjahr
  • Auszahlung: zu 100 % – kein Eigenkapital zwingend erforderlich
  • Risikoentlastung: Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos, was die Bereitschaft der Hausbanken deutlich erhöht

Das StartGeld richtet sich an Gründer, Freiberufler und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Auch Gründungen im Nebenerwerb sind förderfähig, sofern mittelfristig ein Haupterwerb angestrebt wird.

Beantragungsweg

KfW-Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Deine Hausbank. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein solider Businessplan mit Finanzplanung ist für die Bewilligung entscheidend – hier zeigt sich erneut der Wert einer professionellen Vorbereitung.

ERP-Förderkredit KMU

Für größere Vorhaben steht der ERP-Förderkredit KMU zur Verfügung, der sich an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Die Kombination des StartGelds mit anderen KfW-Programmen ist allerdings nicht zulässig – wohl aber mit anderen Fördermitteln wie dem Gründungszuschuss oder Landesförderprogrammen.

Mikrokreditfonds Deutschland: Kleine Kredite, großer Nutzen

Nicht jede Gründung erfordert sechsstellige Investitionen. Für Vorhaben mit geringerem Kapitalbedarf ist der Mikrokreditfonds Deutschland eine interessante Alternative – insbesondere für Gründer, die keinen Zugang zu klassischen Bankkrediten haben.

Eckdaten Mikrokreditfonds Darlehen: 1.000 bis 25.000 Euro
Zinssatz: aktuell 8,1 % p. a. plus 130 Euro Abschlussgebühr
Laufzeit: bis zu 4 Jahre
Tilgungsfrei: auf Antrag bis zu 6 Monate
Besonderheit: schrittweise Kreditvergabe möglich (Stufenmodell)

Der Mikrokreditfonds richtet sich bewusst an Gründer, die bei Banken auf verschlossene Türen stoßen – etwa aufgrund fehlender Sicherheiten, geringer Bonität oder eines unkonventionellen Geschäftsmodells. Besonders Gründer mit Migrationshintergrund, Frauen und Kleinstunternehmen werden ausdrücklich als Zielgruppe genannt.

Die Beantragung läuft nicht über die Hausbank, sondern über akkreditierte Mikrofinanzinstitute, die den gesamten Prozess von der Prüfung bis zur Begleitung übernehmen. Eine Übersicht findest Du unter mein-mikrokredit.de.

Landesförderung NRW: Regionale Programme nutzen

Neben den Bundesprogrammen bietet Nordrhein-Westfalen eigene Fördermöglichkeiten, die gerade für Gründer im Ruhrgebiet und in NRW besonders relevant sind.

NRW.Mikrodarlehen

Das NRW.Mikrodarlehen der NRW.BANK bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro für Gründer und junge Unternehmen mit Sitz in NRW. Es richtet sich an Kleinstunternehmen in den ersten fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit, und es gibt eine tilgungsfreie Anfangsphase von 6 Monaten.

Gut zu wissen: Vor der Antragstellung ist eine Beratung durch ein STARTERCENTER NRW erforderlich. Das STARTERCENTER prüft die Unterlagen und leitet sie mit einer Stellungnahme an die NRW.BANK weiter. Das NRW.Mikrodarlehen lässt sich ausdrücklich mit dem Gründungszuschuss oder dem Einstiegsgeld kombinieren.

Gründungsstipendium.NRW

Für innovative Gründungsvorhaben bietet das Gründungsstipendium.NRW monatlich 1.200 Euro pro Person für bis zu 12 Monate. Es richtet sich an Gründer vor oder kurz nach einer innovativen Unternehmensgründung und wird über regionale Gründungsnetzwerke vergeben.

Wichtig: Das Gründungsstipendium kann nicht gleichzeitig mit dem Gründungszuschuss oder dem Einstiegsgeld bezogen werden. Ob Dein Vorhaben als „innovativ“ im Sinne der Richtlinie gilt, wird in einer Jurysitzung des zuständigen Gründungsnetzwerks geprüft. Anträge können noch bis zum 30. September 2026 gestellt werden.

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Das Land NRW fördert außerdem Gründungsberatungen über das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW, das unter anderem über die STARTERCENTER NRW zugänglich ist. Dieser Baustein kann die AVGS-geförderte Vorbereitung sinnvoll ergänzen.

Weitere Fördermöglichkeiten im Überblick

Neben den genannten Hauptprogrammen gibt es weitere Fördermittel, die je nach Gründungsvorhaben relevant sein können:

  • EXIST-Gründerstipendium: Richtet sich an Gründer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die eine innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsidee umsetzen wollen. Die Förderung umfasst Lebensunterhalt, Sachkosten und Coaching.
  • INVEST-Zuschuss für Wagniskapital: Wenn Du externe Investoren für Dein Startup gewinnen möchtest, kann der INVEST-Zuschuss des BMWK für Business Angels attraktiv sein. Er erstattet privaten Investoren 15 % ihrer Beteiligung und senkt damit die Hürde für Beteiligungskapital.
  • Kommunale Förderprogramme: Viele Städte und Kreise in NRW bieten eigene Gründungsförderungen an – von Mietkostenzuschüssen für Gründerzentren bis hin zu lokalen Beratungsangeboten. Ein Blick auf die Website Deiner kommunalen Wirtschaftsförderung lohnt sich.
  • Förderdatenbank des BMWK: Die umfassendste Übersicht aller Bundes- und Landesförderprogramme findest Du unter foerderdatenbank.de.

Fördermittel strategisch kombinieren: Die Förderkette

Einer der häufigsten Fehler bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit ist die Annahme, man müsse sich für ein einziges Fördermittel entscheiden. In Wirklichkeit lassen sich viele Förderungen gezielt kombinieren – und genau darin liegt die Strategie.

Schritt 1 – Vorbereitung (AVGS-Coaching) Du nutzt einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein professionelles Gründungscoaching. Hier entstehen Businessplan, Finanzplanung und eine klare Gründungsstrategie – die Basis für alle weiteren Fördermittelanträge. Bei S-CBF bieten wir hierfür unter anderem das Gründungscoaching Professionell oder das Gründungscoaching Kompakt an.
Schritt 2 – Lebensunterhalt absichern Je nachdem, ob Du ALG I oder Bürgergeld beziehst, beantragst Du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld. Diese Förderung sichert Deinen Lebensunterhalt in der Startphase ab.
Schritt 3 – Investitionen finanzieren Für Investitionen und Betriebsmittel ziehst Du ein passendes Kreditprogramm heran – etwa das KfW-StartGeld oder das NRW.Mikrodarlehen. Beide lassen sich mit dem Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld kombinieren.

Diese drei Bausteine greifen an unterschiedlichen Stellen und ergänzen sich: Coaching für die Vorbereitung, Zuschuss für den Lebensunterhalt, Kredit für die Investition. Wer diese Kette kennt und frühzeitig plant, verschafft sich einen erheblichen Startvorteil.

Typische Fehler und Missverständnisse

Im Beratungsalltag – auch aus der Erfahrung als ehemaliger Abteilungsleiter für Existenzgründung bei der IHK Dortmund – begegnen einem bestimmte Irrtümer immer wieder:

  1. „Der Gründungszuschuss steht mir zu.“ Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung hängt von der Qualität Deines Antrags, Deines Businessplans und der Tragfähigkeitsbescheinigung ab.
  2. „Ich muss mich zwischen den Förderungen entscheiden.“ In den meisten Fällen nicht. Gründungszuschuss und KfW-StartGeld lassen sich ebenso kombinieren wie Einstiegsgeld und NRW.Mikrodarlehen. Die richtige Kombination hängt von Deiner individuellen Situation ab.
  3. „Ohne Eigenkapital kann ich nicht gründen.“ Falsch. Das KfW-StartGeld finanziert bis zu 100 % des Vorhabens, Mikrokredite sind ohne klassische Sicherheiten erhältlich, und der Gründungszuschuss sichert Deinen Lebensunterhalt – ganz ohne Rückzahlungspflicht.
  4. „Die Förderlandschaft gilt nur für bestimmte Branchen.“ Die hier vorgestellten Fördermittel sind branchenunabhängig. Ob Dienstleistung, Handwerk, Einzelhandel oder digitales Geschäftsmodell – die Programme stehen grundsätzlich allen Gründern offen.
  5. „Der AVGS ist mein einziges Fördermittel.“ Der AVGS finanziert Coaching und Beratung, nicht die Gründung selbst. Er ist ein exzellenter erster Schritt – aber eben nur der erste.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Gründungszuschuss und den AVGS gleichzeitig nutzen?
Ja, das ist möglich und sogar sinnvoll. Der AVGS finanziert ein Gründungscoaching zur Vorbereitung. Der Gründungszuschuss setzt anschließend ein, wenn Du die Selbstständigkeit tatsächlich aufnimmst. Beide Förderungen greifen zeitlich nacheinander und ergänzen sich ideal.
Bekomme ich als Bürgergeld-Empfänger auch den Gründungszuschuss?
Nein. Der Gründungszuschuss steht ausschließlich ALG-I-Empfängern zur Verfügung. Wenn Du Bürgergeld beziehst, ist das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II die passende Alternative. Dieses beantragst Du bei Deinem Jobcenter.
Brauche ich einen Businessplan, um Fördermittel zu beantragen?
Für die meisten Fördermittel ja. Der Gründungszuschuss verlangt einen Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung. Auch beim Einstiegsgeld, bei KfW-Krediten und bei vielen Landesprogrammen ist ein Businessplan erforderlich. Die Businessplan-Beratung von S-CBF kann Dich bei der Erstellung gezielt unterstützen.
Welche Förderung ist die richtige für mich?
Das hängt von Deiner aktuellen Situation ab: Beziehst Du ALG I oder Bürgergeld? Wie hoch ist Dein Investitionsbedarf? Ist Dein Vorhaben innovativ im Sinne des Gründungsstipendiums? Diese Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären – zum Beispiel im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs bei S-CBF.
Kann ich Fördermittel auch für eine nebenberufliche Gründung nutzen?
Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld setzen eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Das KfW-StartGeld hingegen kann auch für Nebenerwerbs­gründungen genutzt werden, sofern mittelfristig ein Vollerwerb angestrebt wird.
Was passiert mit meiner Förderung, wenn die Gründung scheitert?
Der Gründungszuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden – auch nicht bei einem Scheitern der Gründung. Du musst die Aufgabe der Selbstständigkeit aber umgehend der Arbeitsagentur melden, da die Zahlung dann eingestellt wird. KfW-Kredite und Mikrodarlehen sind dagegen Darlehen, die unabhängig vom Geschäftserfolg zurückgezahlt werden müssen.

Dein nächster Schritt

Die Förderlandschaft für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ist umfangreicher, als viele denken – und die Möglichkeiten sind real. Der entscheidende erste Schritt besteht darin, Deine individuelle Situation zu analysieren, die passenden Fördermittel zu identifizieren und den Gründungsprozess von Anfang an professionell aufzusetzen.

Genau dabei unterstützt Dich S-CBF. In einem kostenlosen Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Deine Möglichkeiten – von der AVGS-geförderten Coaching-Vorbereitung über die Fördermittelstrategie bis hin zur Businessplan-Erstellung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben beruhen auf dem aktuellen Stand der öffentlich zugänglichen Förderbedingungen. Da sich Förderprogramme ändern können, empfehlen wir, die Details vor einer Antragstellung bei der zuständigen Stelle zu prüfen.

Bereit für Deine Gründung?

S-CBF begleitet Dich auf dem Weg in die Selbstständigkeit – mit einem individuellen Gründungscoaching, das auf Deine Situation zugeschnitten ist. Bei Vorliegen eines AVGS bis zu 100 % förderfähig.

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