Einstiegsgeld: Höhe, Voraussetzungen und wie Du es als Gründer bekommst

Du beziehst Bürgergeld und willst Dich selbstständig machen? Dann ist das Einstiegsgeld Deine wichtigste Förderung. Es ist ein Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld, wird für bis zu 24 Monate gezahlt und nicht auf Deine Leistungen angerechnet – Du behältst es also obendrauf.

Aber wie hoch ist es genau, und wie bekommst Du es? Dieser Beitrag zeigt Dir ehrlich die Zahlen, die Voraussetzungen und den Antrag – und den einen Punkt, der über die Bewilligung entscheidet. (Alle Angaben Stand 2026, ohne Gewähr.)

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Anders als beim Gründungszuschuss gibt es beim Einstiegsgeld (Grundlage § 16b SGB II) keinen festen Betrag. Die Höhe legt Dein Jobcenter im Ermessen fest. Als Orientierung dient meist ein Grundbetrag von rund 50 % des Regelbedarfs, erhöht um Zuschläge.

Beispiel · Alleinstehend Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro. Ein Grundbetrag von 50 % ergibt rund 280 Euro pro Monat – über die vollen 24 Monate sind das rund 6.700 Euro zusätzlich zum Bürgergeld (mit Zuschlägen entsprechend mehr).

Auf diesen Grundbetrag kommen je nach Situation Zuschläge obendrauf – vor allem bei längerer Arbeitslosigkeit und bei einer größeren Bedarfsgemeinschaft (also wenn weitere Personen mit Dir im Haushalt leben). Wie hoch der Zuschlag ausfällt, regelt jedes Jobcenter nach eigenen Richtlinien – deshalb kann die Höhe regional spürbar abweichen.

Beziehst Du Arbeitslosengeld I statt Bürgergeld? Dann ist der Gründungszuschuss Dein passender Weg – und der fällt höher aus: Je nach ALG-I-Satz sind dort über 20.000 Euro drin. Ein Blick lohnt sich, wenn ALG I auf Dich zutrifft.

Lohnt sich der Schritt aus dem Bürgergeld?

Ehrlich betrachtet ist das Einstiegsgeld kein großer Reichtum – aber ein echter Anschub. Es belohnt genau das, was Du ohnehin willst: raus aus dem Leistungsbezug, rein in die eigene Tätigkeit. Weil es zusätzlich zum Bürgergeld fließt und nicht angerechnet wird, hast Du in der Startphase mehr in der Tasche als vorher.

Der eigentliche Wert liegt aber nicht im Betrag, sondern in der Zeit: bis zu 24 Monate, in denen Du Dein Geschäft aufbaust, ohne dass sofort alles tragen muss. Diese Sicherheit nimmt Druck aus der heikelsten Phase – vorausgesetzt, Deine Idee trägt grundsätzlich. Genau das prüfst Du am besten vorher ehrlich, statt es zu hoffen.

Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt?

Das Einstiegsgeld wird für bis zu 24 Monate gezahlt, solange Du in diesem Zeitraum selbstständig tätig bist. Damit läuft es deutlich länger als der Gründungszuschuss (max. 15 Monate) – fällt dafür aber meist niedriger aus. Es ist als Überbrückung gedacht, bis Dein Geschäft Dich selbst trägt.

Bürgergeld und Selbstständigkeit: Was wird angerechnet?

Wichtig zu verstehen: Das Einstiegsgeld selbst wird nicht angerechnet – Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit dagegen schon. Solange Du ergänzend Bürgergeld beziehst, mindern Deine Einkünfte (nach Abzug von Freibeträgen und Betriebsausgaben) den Bürgergeld-Anspruch.

In der Praxis heißt das: Am Anfang, wenn noch wenig Gewinn da ist, läuft das Bürgergeld weiter und das Einstiegsgeld kommt obendrauf. Mit steigendem Gewinn sinkt das Bürgergeld, bis Du irgendwann ganz herauswächst. Wie Deine konkreten Zahlen bewertet werden, rechnet das Jobcenter aus – die verbindliche Auskunft bekommst Du dort.

Mehr als Lebensunterhalt: Zuschüsse für Sachkosten

Das Einstiegsgeld sichert Deinen Lebensunterhalt. Für die Gründung selbst – also Ausstattung, Werkzeuge, Waren – gibt es ein weiteres Instrument: Über § 16c SGB II kann das Jobcenter Dir Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter gewähren – als Zuschuss bis zu 5.000 Euro (pro Selbstständigkeit). Brauchst Du mehr, ist zusätzlich ein Darlehen möglich – das ist der oft genannte „Kredit vom Amt“, der allerdings zurückgezahlt werden muss.

Auch das ist eine Ermessensleistung und an Deinen Bedarf geknüpft. Viele Gründer wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit zusätzlich zum Einstiegsgeld gibt – ein Grund mehr, gut vorbereitet ins Gespräch mit dem Jobcenter zu gehen.

So schätzt Du Dein Einstiegsgeld ein

Eine grobe Hausnummer bekommst Du in drei Schritten:

  1. Regelbedarf ansetzen. Für Alleinstehende sind das 2026 genau 563 Euro; bei anderen Konstellationen gilt der jeweilige Regelsatz.
  2. Grundbetrag rechnen. Rund 50 % davon ergeben den Grundbetrag – bei Alleinstehenden also etwa 280 Euro im Monat.
  3. Zuschläge bedenken. Je nach Dauer Deiner Arbeitslosigkeit und Größe Deiner Bedarfsgemeinschaft kommt mehr dazu.

Das ist nur eine Orientierung – den verbindlichen Betrag nennt Dir Dein Jobcenter. Frag dort ruhig konkret nach, bevor Du planst.

Wer bekommt Einstiegsgeld? Die Voraussetzungen

Das Einstiegsgeld richtet sich an Bürgergeld-Beziehende. Diese Punkte sollten erfüllt sein:

  • Du beziehst Bürgergeld (Grundsicherung nach SGB II).
  • Du nimmst eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf (das Einstiegsgeld gibt es auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung).
  • Du stellst den Antrag vor dem Start – beim Jobcenter, nicht bei der Agentur für Arbeit.
  • Du machst die Tragfähigkeit Deines Vorhabens glaubhaft – in der Regel mit einem Businessplan, oft mit einer fachkundigen Stellungnahme.

Wie beim Gründungszuschuss ist der Businessplan auch hier der Dreh- und Angelpunkt: Er überzeugt das Jobcenter, dass Deine Gründung Dich mittelfristig unabhängig macht.

Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch

Auch das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Selbst wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, entscheidet das Jobcenter im Einzelfall – sowohl über das Ob als auch über die Höhe. Genau deshalb lohnt es sich, mit einem starken Konzept anzutreten, statt auf gut Glück zu fragen.

So beantragst Du das Einstiegsgeld – Schritt für Schritt

  1. Früh mit dem Jobcenter sprechen. Kündige Dein Vorhaben an, bevor Du startest – der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.
  2. Businessplan erstellen. Geschäftsidee, Markt, Zahlen, Finanzplan – die Grundlage für jede Bewilligung.
  3. Tragfähigkeit belegen. Oft verlangt das Jobcenter eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit Deines Vorhabens.
  4. Antrag stellen. Reiche Einstiegsgeld – und bei Bedarf den Sachkosten-Zuschuss nach § 16c – gemeinsam mit Deinen Unterlagen ein.

Häufige Fehler beim Antrag

Diese Stolpersteine kosten am häufigsten die Bewilligung – und sind alle vermeidbar:

  • Zu spät beantragt. Nach der Gewerbeanmeldung ist es in der Regel zu spät – der Antrag muss vorher gestellt werden.
  • Kein oder schwacher Businessplan. Ohne nachvollziehbares Konzept fehlt dem Jobcenter die Grundlage für eine Zusage.
  • Tragfähigkeit nicht belegt. Wunschzahlen ohne Begründung überzeugen niemanden.
  • Nur nebenberuflich geplant. Gefördert wird der Weg in eine hauptberufliche Selbstständigkeit.

Alle vier Punkte löst Du mit einer guten Vorbereitung – und genau die ist Teil eines Gründungscoachings.

Lässt sich das Einstiegsgeld kombinieren?

Ja. Das Einstiegsgeld sichert Deinen Lebensunterhalt, der Sachkosten-Zuschuss nach § 16c hilft bei Anschaffungen. Brauchst Du darüber hinaus Kapital für größere Investitionen, kommen Mikrokredite oder Förderkredite der KfW in Frage.

Und das AVGS-Gründungscoaching läuft ohnehin getrennt – es bereitet Deinen Antrag erst vor. So greifen mehrere Bausteine ineinander: das Coaching für den Plan, das Einstiegsgeld für den Lebensunterhalt, Zuschüsse oder Kredite für Investitionen. Welche Kombination zu Dir passt, hängt von Deinem Vorhaben ab – einen Überblick gibt Gründen aus der Arbeitslosigkeit.

Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss – was bekommst Du?

Die beiden werden oft verwechselt. Ausschlaggebend ist, welche Leistung Du beziehst:

 EinstiegsgeldGründungszuschuss
Für wenBürgergeld-BezieherArbeitslosengeld-I-Bezieher
ZuständigJobcenterAgentur für Arbeit
Höhe~50 % Regelbedarf + Zuschläge (Ermessen)ALG I + 300 € (Phase 1)
Dauerbis 24 Monatebis 15 Monate
Charakterlänger, meist niedrigerkürzer, meist höher

Mehr zum Pendant für ALG-I-Bezieher liest Du in Gründungszuschuss: Höhe, Voraussetzungen, Antrag. Beiden gemeinsam ist: Ohne tragfähigen Businessplan läuft nichts.

Was nach der Bewilligung gilt

Ist das Einstiegsgeld bewilligt, bist Du in der Pflicht, Deine Selbstständigkeit auch ernsthaft zu betreiben. Das Jobcenter kann Nachweise verlangen – etwa zur Geschäftstätigkeit und zu Deinen Einkünften.

Bleib deshalb von Anfang an ordentlich: Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren, Termine und Nachweise im Blick behalten. Das erleichtert den Umgang mit dem Jobcenter – und hilft Dir, Dein eigenes Geschäft besser zu steuern.

Ein Beispiel aus der Praxis

Wie das zusammenwirkt, zeigt ein typischer Fall:

Beispiel Eine alleinstehende Bürgergeld-Bezieherin macht sich als Kosmetikerin selbstständig. Sie bekommt rund 280 Euro Einstiegsgeld monatlich zusätzlich zu ihrem Bürgergeld – gerade in den ersten Monaten, in denen kaum Gewinn anfällt. Für die Erstausstattung beantragt sie zudem einen Sachkosten-Zuschuss. So kommt sie durch die Startphase, ohne ins Minus zu rutschen.

Mit wachsendem Umsatz trägt sich ihr Geschäft zunehmend selbst – und das Bürgergeld läuft entsprechend aus. Genau so ist die Förderung gedacht: als Brücke, nicht als Dauerzustand.

Der Schlüssel zur Bewilligung – und wie Du ihn kostenlos bekommst

Ob Einstiegsgeld, Sachkosten-Zuschuss oder eine spätere Finanzierung – alles hängt an einem überzeugenden Businessplan. Und genau den musst Du nicht allein und nicht auf eigene Kosten erstellen.

Dafür gibt es den AVGS: Damit ist ein Gründungscoaching für Dich bis zu 100 % förderfähig, also in der Regel kostenlos. In diesem Coaching entsteht Dein Businessplan – die Grundlage für den Einstiegsgeld-Antrag beim Jobcenter.

Kurz gesagt: Der AVGS bezahlt das Coaching – im Coaching entsteht der Businessplan – der Businessplan überzeugt das Jobcenter vom Einstiegsgeld. Wie das im Detail funktioniert, zeigt Der Businessplan als Förder-Schlüssel. Und wie Du den AVGS bekommst, erklärt AVGS für die Gründung beantragen.

Wichtig: Auch für Bürgergeld-Beziehende ist das AVGS-geförderte Coaching möglich – zuständig ist dann das Jobcenter. Wie alle Bausteine zusammenspielen, liest Du in Mit dem AVGS in die Selbstständigkeit.

Häufige Fragen zum Einstiegsgeld

Wird das Einstiegsgeld auf mein Bürgergeld angerechnet?
Nein. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich gezahlt und nicht als Einkommen auf Dein Bürgergeld angerechnet. So bleibt der Anreiz, sich selbstständig zu machen, erhalten.
Wie viel Einstiegsgeld bekomme ich genau?
Einen festen Betrag gibt es nicht. Als Orientierung dient meist rund die Hälfte des Regelbedarfs als Grundbetrag (Alleinstehende 2026: 563 Euro, also rund 280 Euro), erhöht um Zuschläge. Die genaue Höhe legt Dein Jobcenter im Ermessen fest.
Habe ich einen Anspruch auf Einstiegsgeld?
Nein, es ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall über Bewilligung und Höhe. Ein überzeugender Businessplan ist der wichtigste Erfolgsfaktor.
Brauche ich einen Businessplan?
In der Regel ja. Das Jobcenter will die Tragfähigkeit Deiner Gründung erkennen – meist über einen Businessplan, oft mit fachkundiger Stellungnahme. Den Plan kannst Du Dir im AVGS-geförderten Coaching kostenlos erarbeiten.
Kann ich zusätzlich Geld für Anschaffungen bekommen?
Möglich ist es: Über § 16c SGB II kann das Jobcenter Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter gewähren – als Zuschuss bis zu 5.000 Euro. Auch das ist eine Ermessensentscheidung.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Sprich also frühzeitig mit Deinem Jobcenter, bevor Du Dein Gewerbe anmeldest.
Bekomme ich Einstiegsgeld auch mit Arbeitslosengeld I?
Nein. Mit ALG I ist nicht das Einstiegsgeld, sondern der Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit das passende Instrument.
Kann ich Einstiegsgeld und AVGS-Coaching zusammen nutzen?
Ja. Beides sind getrennte Leistungen und beide laufen über das Jobcenter. Das AVGS-Coaching bereitet den Businessplan vor, der die Grundlage für den Einstiegsgeld-Antrag bildet.
Gibt es Einstiegsgeld auch für eine nebenberufliche Gründung?
Gefördert wird in der Regel der Weg in eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Ob in Deinem Fall ein anderer Weg möglich ist, klärst Du individuell mit Deinem Jobcenter.
Muss ich das Einstiegsgeld zurückzahlen?
Nein. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Ein eventueller Sachkosten-Zuschuss nach § 16c kann dagegen auch als Darlehen gewährt werden – das klärt das Jobcenter im Einzelfall.
Wie schnell entscheidet das Jobcenter?
Das ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich. Sprich Dein Vorhaben frühzeitig an und reiche Deine Unterlagen rechtzeitig vor dem geplanten Start ein, damit keine Lücke entsteht.

Online und von überall in Deutschland

Das Gründungscoaching, in dem Dein Businessplan entsteht, läuft komplett online – per Video, von überall in Deutschland. Du sparst Anfahrt und kannst die Termine flexibel um Deinen Alltag legen. Gerade wenn Du nebenbei schon an Deinem Vorhaben arbeitest oder die Betreuung organisieren musst, ist das ein echter Vorteil.

Für das Einstiegsgeld selbst bleibt Dein örtliches Jobcenter zuständig – den Businessplan, der den Antrag trägt, baust Du aber bequem von zu Hause aus mit uns. Du brauchst nur ein Gerät mit Kamera und eine stabile Internetverbindung – durch die Technik führen wir Dich zu Beginn, falls Du unsicher bist.

Dein nächster Schritt

Das Einstiegsgeld kann Dir den Start aus dem Bürgergeld in die Selbstständigkeit spürbar erleichtern. Der Schlüssel dazu ist ein tragfähiger Businessplan – und den baust Du mit uns, gefördert über den AVGS und für Dich in der Regel kostenlos. Der erste Schritt ist ein kurzes, unverbindliches Gespräch. Darin sagen wir Dir ehrlich, wie realistisch Einstiegsgeld und Förderung für Dich sind – ganz ohne Verpflichtung.

Hinweis zu den Angaben: Stand 2026, ohne Gewähr. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung des Jobcenters; Bewilligung und Höhe werden im Einzelfall festgelegt und können regional abweichen. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; die verbindliche Auskunft zu Deinem Fall gibt Dein zuständiges Jobcenter.

Mach Dich förderfähig – wir bauen Deinen Businessplan

Ob Einstiegsgeld oder Sachkosten-Zuschuss: Das Jobcenter will einen tragfähigen Businessplan sehen. Genau den erarbeiten wir mit Dir im Gründungscoaching – über den AVGS für Dich bis zu 100 % kostenfrei. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir, ob das für Dich passt.

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