Du bist arbeitslos, stehst vor einer beruflichen Neuorientierung oder spielst mit dem Gedanken, Dich selbstständig zu machen – und dann hörst Du zum ersten Mal vom AVGS. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein klingt vielversprechend, aber gleichzeitig nach Bürokratie, komplizierten Anträgen und undurchsichtigen Voraussetzungen. Wer hat eigentlich Anspruch? Was genau wird gefördert? Und wie läuft die Beantragung konkret ab?
Die gute Nachricht: So kompliziert, wie es auf den ersten Blick wirkt, ist es nicht. Der AVGS ist eines der wirkungsvollsten Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit – und viele Menschen wissen gar nicht, dass sie ihn nutzen können. Mit dem richtigen Wissen und einer guten Vorbereitung kannst Du Dir ein professionelles Coaching sichern, das bis zu 100 % gefördert wird. Ob Jobcoaching, Gründungscoaching oder Bewerbungstraining: Der Gutschein eröffnet Dir konkrete Möglichkeiten, den nächsten Schritt in Deiner Karriere gezielt anzugehen.
In diesem Leitfaden erfährst Du alles, was Du wissen musst: Was ein AVGS genau ist, wer ihn bekommt, wie Du ihn Schritt für Schritt beantragst und worauf Du bei der Wahl des richtigen Coaches achten solltest.
Was ist ein AVGS? – Definition und rechtliche Grundlage
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS – ist ein Fördergutschein der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Er ermöglicht es Dir, an Maßnahmen teilzunehmen, die Deine berufliche Eingliederung unterstützen. Die rechtliche Grundlage bildet § 45 SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch).
Konkret bedeutet das: Mit einem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für bestimmte Coaching- und Beratungsleistungen – in vielen Fällen bis zu 100 %. Du zahlst also nichts aus eigener Tasche, wenn der Gutschein bewilligt wird.
Der AVGS kann für verschiedene Maßnahmearten ausgestellt werden. Die häufigsten sind:
Maßnahmen bei einem Träger (MAT)
Hierunter fallen Einzelcoachings, Gruppenmaßnahmen und Trainingsangebote bei einem zugelassenen Bildungsträger. Dazu gehören etwa Jobcoachings, Bewerbungstrainings, Kompetenzfeststellungen oder Coachings zur beruflichen Neuorientierung. Auch Gründungscoachings und Businessplan-Beratungen können über diese Maßnahmeart gefördert werden.
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)
Diese Variante ermöglicht Praktika oder betriebliche Erprobungen direkt bei einem Arbeitgeber, um Deine Eignung für eine bestimmte Tätigkeit zu prüfen.
Private Arbeitsvermittlung (MPAV)
Mit dieser Form des AVGS kannst Du einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen, der Dich bei der Jobsuche unterstützt.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS? – Die Voraussetzungen im Überblick
Eine der häufigsten Fragen lautet: „Habe ich überhaupt Anspruch auf einen AVGS?“ Die Antwort hängt davon ab, bei welcher Institution Du gemeldet bist und in welcher beruflichen Situation Du Dich befindest.
ALG-I-Empfänger (Arbeitsagentur)
Wenn Du Arbeitslosengeld I beziehst, kannst Du bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit einen AVGS beantragen. Die Agentur entscheidet nach Ermessen, ob ein Gutschein ausgestellt wird. In bestimmten Fällen – etwa nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit – kann sogar ein Rechtsanspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung bestehen. Für Maßnahmen bei einem Träger (also Coachings) handelt es sich hingegen um eine Ermessensleistung. Das bedeutet: Dein Sachbearbeiter entscheidet, ob die Maßnahme sinnvoll und notwendig für Deine berufliche Eingliederung ist.
Bürgergeld-Empfänger (Jobcenter)
Auch wenn Du Bürgergeld (ehemals ALG II) beziehst, kannst Du einen AVGS über Dein Jobcenter erhalten. Die Voraussetzungen und das Verfahren sind vergleichbar. Entscheidend ist, dass die Maßnahme Dein Ziel – also die Aufnahme einer Beschäftigung oder eine Existenzgründung – nachweisbar unterstützt.
Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Was viele nicht wissen: Du musst nicht bereits arbeitslos sein, um einen AVGS zu bekommen. Wenn Dir eine Kündigung bevorsteht oder Dein befristeter Vertrag ausläuft, kannst Du Dich bereits frühzeitig arbeitssuchend melden und einen AVGS beantragen. Diese Möglichkeit wird häufig unterschätzt, obwohl sie Dir einen wertvollen Vorsprung verschaffen kann.
Berufsrückkehrer
Auch wer nach einer längeren Auszeit – etwa wegen Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder aus gesundheitlichen Gründen – in den Beruf zurückkehren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS erhalten. Voraussetzung ist in der Regel, dass Du Dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend meldest.
Welche Coaching-Leistungen werden mit dem AVGS gefördert?
Der AVGS ist deutlich vielseitiger als viele denken. Er beschränkt sich keineswegs nur auf klassisches Bewerbungstraining. Je nach Deiner Situation und Deinem beruflichen Ziel kommen ganz unterschiedliche Maßnahmen in Frage.
Jobcoaching und Karriereberatung
Ein Jobcoaching unterstützt Dich bei der beruflichen Neuorientierung, der Optimierung Deiner Bewerbungsunterlagen, der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und der Entwicklung einer klaren beruflichen Strategie. Es geht nicht nur darum, schnell irgendeinen Job zu finden, sondern eine nachhaltige berufliche Perspektive aufzubauen.
Bei S-CBF bieten wir verschiedene AVGS-förderfähige Jobcoaching-Formate an: das umfassende Jobcoaching Komplett für intensive Begleitung, das Jobcoaching Kompakt für einen schnellen, fokussierten Neustart, ein spezielles Jobcoaching für Eltern, die Familie und Karriere verbinden möchten, sowie ein Karrierecoaching für Akademiker, die nach dem Studium den Berufseinstieg suchen. Für Menschen mit Migrationshintergrund gibt es zudem das Integrationscoaching Kompakt.
Gründungscoaching und Businessplan-Beratung
Wenn Du den Schritt in die Selbstständigkeit planst, kann ein AVGS-gefördertes Gründungscoaching Dir dabei helfen, Deine Geschäftsidee zu schärfen, ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln und einen soliden Businessplan zu erstellen. Das Coaching begleitet Dich von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung.
S-CBF bietet hierzu das Gründungscoaching Professionell für eine umfassende Begleitung sowie das Gründungscoaching Kompakt für Gründer, die bereits eine klare Vorstellung haben und gezielt an der Umsetzung arbeiten wollen. Ergänzend steht eine professionelle Businessplan-Beratung zur Verfügung.
Bewerbungstraining und Kompetenzfeststellung
Auch gezielte Bewerbungstrainings, Kompetenzanalysen oder Trainings zum Ausbau beruflicher Schlüsselkompetenzen können über den AVGS gefördert werden. Diese Maßnahmen eignen sich besonders, wenn Du Dir über Deine Stärken und Entwicklungsfelder klar werden möchtest.
AVGS beantragen: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Weg zum AVGS ist unkomplizierter, als Du vielleicht denkst. Mit der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung weißt Du genau, was zu tun ist.
Schritt 1: Arbeitssuchend melden
Falls Du es noch nicht bist, melde Dich als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Das geht online, telefonisch oder persönlich. Wenn Dir eine Kündigung bevorsteht, solltest Du Dich spätestens drei Monate vor dem Ende Deines Arbeitsverhältnisses melden – bei kurzfristiger Kündigung innerhalb von drei Tagen.
Schritt 2: Informiere Dich über passende Maßnahmen
Bevor Du den Antrag stellst, solltest Du wissen, welche Art von Coaching für Dich in Frage kommt. Überlege Dir: Was ist Dein berufliches Ziel? Suchst Du eine neue Anstellung, möchtest Du Dich beruflich umorientieren oder planst Du eine Gründung? Je klarer Du Dein Ziel formulieren kannst, desto überzeugender wird Dein Antrag.
Schritt 3: Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter vorbereiten
Der wichtigste Schritt ist das Gespräch mit Deinem Arbeitsvermittler oder Fallmanager. Bereite Dich darauf vor, indem Du Dir folgende Punkte zurechtlegst:
- Warum ist ein Coaching für Deine berufliche Situation sinnvoll?
- Welches konkrete Ziel verfolgst Du?
- Welchen Coaching-Anbieter hast Du ins Auge gefasst und warum?
- Hast Du schon Informationen über einen AZAV-zertifizierten Anbieter eingeholt?
Schritt 4: AVGS im Gespräch beantragen
Im Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter beantragst Du den AVGS. Formuliere klar, warum die Maßnahme Deine berufliche Eingliederung unterstützt. Du kannst den Antrag mündlich stellen – ein schriftlicher Antrag ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber hilfreich sein, um Dein Anliegen zu dokumentieren.
Schritt 5: Gutschein erhalten und Coaching-Anbieter wählen
Wenn Dein Antrag bewilligt wird, erhältst Du den AVGS – entweder als Ausdruck oder digital. Auf dem Gutschein sind die Art der Maßnahme, die Dauer und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Mit diesem Gutschein kannst Du Dich an einen zugelassenen Coaching-Anbieter Deiner Wahl wenden.
Tipps für das Gespräch mit dem Sachbearbeiter
Das Gespräch mit dem Sachbearbeiter ist oft der entscheidende Moment. Mit einer guten Vorbereitung erhöhst Du Deine Chancen auf eine Bewilligung deutlich.
Formuliere ein klares berufliches Ziel. Je konkreter Du beschreiben kannst, was Du erreichen möchtest, desto nachvollziehbarer ist der Bedarf an einem Coaching. Statt „Ich weiß nicht weiter“ ist „Ich möchte mich beruflich umorientieren und brauche Unterstützung, um meine Stärken und Möglichkeiten zu analysieren“ die deutlich stärkere Argumentation.
Erkläre den konkreten Nutzen. Zeige auf, wie das Coaching Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Bei einem Gründungscoaching kannst Du etwa erläutern, dass Du eine tragfähige Geschäftsidee hast und professionelle Begleitung bei der Erstellung des Businessplans benötigst.
Bringe Informationen zum Coaching-Anbieter mit. Wenn Du bereits einen Anbieter recherchiert hast, nenne ihn im Gespräch. Das zeigt, dass Du Dich aktiv mit dem Thema beschäftigt hast. Achte darauf, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist – das ist Voraussetzung für die Förderung.
Bleib sachlich und konstruktiv. Auch wenn eine erste Anfrage nicht sofort auf Zustimmung stößt, bleib freundlich und beharrlich. Frage nach den konkreten Gründen für eine Ablehnung und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Kenne Deine Rechte. Ein AVGS für Maßnahmen bei einem Träger ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass Dein Sachbearbeiter Spielraum hat. Gleichzeitig muss die Entscheidung sachlich begründet sein. Wenn Du das Gefühl hast, dass eine Ablehnung nicht nachvollziehbar ist, kannst Du Widerspruch einlegen.
Nach der Bewilligung: Den richtigen Coaching-Anbieter finden
Mit dem AVGS in der Hand kannst Du Dir selbst einen passenden Coaching-Anbieter aussuchen – vorausgesetzt, er erfüllt bestimmte Kriterien.
Worauf Du achten solltest
AZAV-Zertifizierung. Der Anbieter muss nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein. Nur dann darf er AVGS-geförderte Maßnahmen durchführen. Die AZAV-Zertifizierung ist ein unabhängiges Qualitätsmerkmal, das sicherstellt, dass der Anbieter geprüfte Standards in Bezug auf Personal, Ausstattung und Durchführungsqualität erfüllt.
Passgenauigkeit. Das Coaching sollte auf Deine individuelle Situation zugeschnitten sein. Ein guter Anbieter führt vorab ein kostenloses Erstgespräch, um Deine Ausgangslage, Deine Ziele und den passenden Coaching-Ansatz zu klären.
Erfahrung und Spezialisierung. Achte darauf, ob der Anbieter Erfahrung in Deinem Themenfeld hat – sei es Jobcoaching, Gründungsberatung oder Karriereentwicklung. Ein spezialisierter Coach kann gezielter auf Deine Bedürfnisse eingehen als ein Generalanbieter.
Flexibilität. Sind Präsenz- und Online-Coachings möglich? Kann der zeitliche Rahmen an Deine Lebenssituation angepasst werden? Gerade für Eltern, Pendler oder Menschen im ländlichen Raum kann das ein entscheidender Faktor sein.
Häufige Missverständnisse rund um den AVGS
Um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kursieren einige Irrtümer, die an dieser Stelle richtiggestellt werden sollen.
- „Der AVGS ist nur für Bewerbungstraining.“ – Falsch. Der AVGS kann für ein breites Spektrum an Maßnahmen eingesetzt werden – von der Karriereberatung über Gründungscoaching bis hin zu Kompetenzfeststellungen und individuellen Einzelcoachings.
- „Man muss schon länger arbeitslos sein.“ – Nicht korrekt. Auch wer gerade erst arbeitslos geworden ist oder dem die Arbeitslosigkeit bevorsteht, kann einen AVGS beantragen. Eine Mindestdauer der Arbeitslosigkeit ist für MAT-Maßnahmen nicht vorgeschrieben.
- „Als Bürgergeld-Empfänger bekommt man keinen AVGS.“ – Auch das stimmt nicht. Bürgergeld-Empfänger können über ihr Jobcenter ebenso einen AVGS erhalten wie ALG-I-Empfänger über die Arbeitsagentur.
- „Die Beantragung ist extrem kompliziert.“ – In der Praxis ist der Antrag unkompliziert. Du brauchst kein spezielles Formular – ein Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter reicht aus. Entscheidend ist, dass Du Dein Anliegen gut begründen kannst.
- „Den Coach kann man sich nicht selbst aussuchen.“ – Doch, genau das ist der Sinn des Gutscheins. Du wählst den Anbieter, der am besten zu Dir und Deinen Zielen passt – solange er AZAV-zertifiziert ist und die Maßnahme zur Art des Gutscheins passt.
Häufig gestellte Fragen zum AVGS
Dein Weg zum AVGS – und zum passenden Coaching
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein wirkungsvolles Instrument, um professionelle Unterstützung bei der Jobsuche, der beruflichen Neuorientierung oder dem Schritt in die Selbstständigkeit zu erhalten – und das in vielen Fällen ohne eigene Kosten. Der Schlüssel liegt in einer guten Vorbereitung: Informiere Dich über Deine Möglichkeiten, formuliere ein klares Ziel und bereite das Gespräch mit unserer Unterstützung sorgfältig vor.
Ob Du ein Jobcoaching für den Wiedereinstieg suchst, Dich auf den Berufseinstieg nach dem Studium vorbereiten möchtest oder eine Gründung planst – der AVGS macht es möglich, professionelle Begleitung in Anspruch zu nehmen, die auf Deine Situation zugeschnitten ist.
Dein AVGS-Coaching bei S-CBF
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